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Kontoeröffnung |
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Jeder Ausländer kann
in Spanien ein Konto eröffnen unter der Voraussetzung, dass
er irgendein Dokument vorlegen kann, das ihn zum Aufenthalt in Spanien
berechtigt. Dies kann die Tarjeta de Residencia (Aufenthaltsgenehmigung,
mit der Nummer NIE), ein vom Arbeitsamt rechtmäßig abgestempelter
Arbeitsvertrag oder auch eine Immatrikulationsbescheinigung einer
spanischen Uni als Stipendiat oder Erasmusstudent sein. Ausserdem
wird die Personalausweisnummer registriert. |
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| Die Kontoführung ist für gewöhnlich
sehr günstig oder kostenlos. Bei Vorlage der Dokumente bekommt
man sofort ein Sparbuch (Liberta) ausgehändigt und erhält
seine Geldkarte ca. eine Woche später per Post; deren Erhalt
man persönlich unterschreiben muss.
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Mit
Karten mit der Aufschrift "Visa Electron" ist es möglich,
in Geschäften auch bargeldlos zu zahlen. Scheckkarten und Schecks
sind in Spanien unüblich. Kreditkarten werden an Nichtansässige
ungern vergeben, außer bei Anlage einer größeren
Summe.
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Es gibt in Spanien vier Geldautomatennetzwerke:
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Servired (zu dem z.B. die Deutsche Bank
und die grösste spanische Geschäftsbank BBVA gehören)
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Red 6000 (verschiedene Sparkassen)
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Man
sollte vorsichtg bei Überweisungen aus Spanien ins Ausland
sein: diese können recht teuer werden! Deshalb sollte man sich
erkundigen, welche deutsche Bank mit welcher spanischen Bank ein
Abkommen getroffen hat, nach dem die Überweisungen sehr viel
billiger werden (die Bayerische Vereinsbank hat beispielsweise ein
solches Abkommen mit der Bank Banesto).
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